Beschreibung
Als allgemeiner Hinweis kündigt das Gefahrenzeichen 151 „Bahnübergang“ einen beschrankten oder unbeschrankten Bahnübergang an.
Wenn innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt und der Bahnübergang gut erkennbar ist, reicht VZ 151 als alleiniger Warnhinweis aus.
Wo schnell gefahren wird oder wo der Bahnübergang nicht rechtzeitig zu sehen ist, darf das Zeichen 151 – selbst auf Nebenstraßen – nur in Kombination mit den Zeichen 156 bis 162 (rot-weiß gestreifte Baken) aufgestellt werden.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sollten die Bahnübergang-Zeichen auf beiden Straßenseiten stehen.
VZ 151 Bahnübergang im Überblick
- kündigt einen beschrankten oder unbeschrankten Bahnübergang an
- kann innerhalb geschlossener Ortschaften bei Tempo 50 und guter Sicht alleine stehen
- wenn schnell gefahren wird, muss VZ 151 mit den Zeichen 156 bis 162 kombiniert werden
- außerhalb geschlossener Ortschaften Aufstellung beidseitig empfohlen
















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