Beschreibung
Das Verkehrszeichen 1026-35 „Lieferverkehr frei“ ist ein rechteckiges Zusatzschild in Weiß mit schwarzem Rand und der schwarzen Aufschrift „Lieferverkehr frei“.
Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1026-35 ist gemeinsam mit einem Standard-Verkehrszeichen befestigt. Es weist darauf hin, dass die vom jeweiligen Verkehrszeichen ausgehenden Regelungen – zum Beispiel Verkehrsverbot, Park- oder Halteverbot – nicht für den Lieferverkehr gelten.
Einsatz: Typischerweise wird das Zusatzzeichen 1026-35 mit dem Vorschriftzeichen „Beginn einer Fußgängerzone“ (242.1) kombiniert. Es erlaubt Lieferfahrzeugen, die Fußgängerzone, die für anderen Fahrverkehr gesperrt ist, zu befahren. Sie dürfen dort halten oder parken, um etwas auszuliefern oder abzuholen. Die Zusatztafel 1026-35 wird unmittelbar unterhalb des Verkehrszeichens, auf das sie sich bezieht, angebracht.
VZ 1026-35 Lieferverkehr frei im Überblick
- Lieferfahrzeuge sind ausgenommen
- bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
- Anbringung meist unter dem Bezugszeichen
















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