Beschreibung
Das Gefahrzeichen 133-10 „Fußgänger, Aufstellung rechts“ macht Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass Fußgänger die Fahrbahn betreten oder kreuzen können. Es entstehen potenzielle Gefahrensituationen daraus, dass Passanten längere Zeit für das Überqueren der Fahrbahn benötigen oder auch besonders nachts schwer zu erkennen sind.
VZ 133-10 kommt nur dann zum Einsatz, wenn Fahrzeugführer diese Gefahr nicht früh genug erkennen können oder nicht mit ihr rechnen. Typischerweise ist dies an Stellen außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen der Fall, wo Fußgänger durch die Verkehrsführung auf oder über die Fahrbahn gelenkt oder längs zur ihr geleitet werden.
Wenn das Fußgänger-Zeichen auf der linken Seite wiederholt werden muss, sind die Zeichen spiegelbildlich aufzustellen (Aufstellung links: VZ 133-20).
VZ 133-10 Fußgänger, Aufstellung rechts im Überblick
- weist den Fahrverkehr auf Fußgänger hin, die die Fahrbahn betreten oder kreuzen
- kennzeichnet unerwartete oder schwer erkennbare Risikostellen
- nur außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen erforderlich
















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